Die letzten Pflegereformen haben zahlreiche Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz angestoßen. Diese führen zu zahlreichen Leistungsverbesserungen, insbesondere für Personen mit geistiger Behinderung, psychischer oder demenzieller Erkrankung. Für sie besteht nun auch Anspruch auf Pflegegeld, niedrigschwellige Betreuung oder auch besondere Finanzierungsanreize für ambulant betreute Wohngemeinschaften etc. Bedingt durch die Vielzahl der Änderungen bei den Leistungen besteht ein erhöhter Informationsbedarf u.a. bei Betroffenen, Eltern, Betreuern oder Beratern von z.B. ambulant betreuten Wohngemeinschaften, der mit diesem Abend gedeckt werden soll.